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ESD STATEMENT | Rechtssicherheit als Ablasshandel: ESD kritisiert geplanten Status-Zwang in die Rentenversicherung

ESD STATEMENT | Rechtssicherheit als Ablasshandel: ESD kritisiert geplanten Status-Zwang in die Rentenversicherung

Berlin/Saarbrücken, 15. April 2026, Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht soll die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung vereinfacht und rechtssicher ausgestaltet werden. Im Zentrum steht die Einführung einer zusätzlichen Form der selbständigen Tätigkeit („neue Selbständigkeit“) mit gesetzlich definierten Kriterien. Gleichzeitig bleibt das bestehende System der Statusabgrenzung unverändert bestehen.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. wird das Ziel der Rechtssicherheit damit nicht erreicht.
„Was hier als mehr Rechtssicherheit dargestellt wird, ist in der Praxis ein moderner Ablasshandel. Der Entwurf macht deutlich: Rechtssicherheit gibt es künftig nur noch gegen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V. „Indem der Gesetzgeber Rechtssicherheit nur im Paket mit der Versicherungspflicht anbietet, wird klar: Hier geht es nicht um die Freiheit der Selbständigen, sondern schlicht um neue Einnahmequellen für die Sozialkassen.“
Der Entwurf greift zwar ein reales Problem auf, da für viele Selbständige und Auftraggeber erhebliche Unsicherheit besteht, die vorgeschlagene Lösung führt jedoch zu einer gefährlichen Kriterien-Willkür. Durch die Einführung einer zusätzlichen Kategorie entsteht eine weitere Ebene der Einordnung, ohne das bestehende System zu ersetzen.
Besonders problematisch aus Sicht des ESD: Die neuen, vermeintlich klaren Kriterien für unternehmerisches Handeln sollen exklusiv nur für die „neue Selbständigkeit“ gelten. Für alle anderen Selbständigen, die ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich gestalten wollen, bleiben die alten, unscharfen Prüfsteine bestehen. Damit wird eine Zweiklassen-Selbständigkeit zementiert, bei der echte Planungssicherheit hinter einer Bezahlschranke verschwindet.
„Selbständige brauchen keine zusätzlichen Konstruktionen, sondern klare und nachvollziehbare Kriterien, die für alle gelten. Es muss im Vorfeld erkennbar sein, welchen Status eine Tätigkeit hat, unabhängig davon, welches Vorsorgemodell gewählt wird“, so Lehberger.
Das Statement des ESD erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Befassung: Die Thematik „Neue Selbständigkeit und Statusfeststellung“ stand am gestrigen Mittwoch auf der Agenda des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu berichtet. Der ESD wird sich im weiteren Verfahren deutlich gegen diese Form der „erzwungenen Sicherheit“ aussprechen.

Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden: https://table.media/assets/berlin/entwurf_statusreform.pdf

ESD-Forderungen

  • Keine Kopplung von Rechtssicherheit an Versicherungspflicht: Die Feststellung des Erwerbsstatus muss an objektiven Kriterien erfolgen und darf nicht länger als Paketlösung an eine Versicherungspflicht gekoppelt werden. Rechtssicherheit darf keine Gegenleistung für die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Sozialkassen sein.
  • Einheitliche Kriterien statt Zweiklassen-Recht: Übertragung der eindeutigen Kriterien auf das allgemeine Statusfeststellungsverfahren, um echte Rechtssicherheit ohne Zusatzbelastung zu schaffen.
  • Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge: Selbständige müssen über ihre Vorsorgeform frei entscheiden können, statt pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen zu werden.
  • Rechtsverbindliche Definitionen: Eine europaweit einheitliche und rechtsverbindliche Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung, um grenzüberschreitende Rechtssicherheit zu gewährleisten.
ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

ESD MEDIENINFO | Entlastungsprämie 2026: Bundesregierung lässt Selbständige im Regen stehen

Berlin/Saarbrücken, 13. April 2026. Die Bundesregierung plant, Arbeitgebern im Jahr 2026 die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zu ermöglichen. Ziel ist es, Beschäftigte angesichts steigender Belastungen kurzfristig finanziell zu entlasten.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. ist dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar. Die geplante Ausgestaltung führt jedoch dazu, dass Selbständige von dieser Form der Entlastung erneut nicht profitieren.
Die Prämie ist an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden und kann ausschließlich durch Arbeitgeber gewährt werden. Für Soloselbständige sowie Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen besteht damit keine Möglichkeit, eine vergleichbare Entlastung zu erhalten, obwohl sie in gleichem Maße von steigenden Kosten und wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen sind.
Hinzu kommt, dass ein Großteil der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland nicht in Kapitalgesellschaften, sondern in personenbezogenen Strukturen organisiert ist. Maßnahmen, die ausschließlich über Arbeitgeberstrukturen wirken, erreichen daher einen erheblichen Teil der wirtschaftlichen Realität nicht.
ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Die geplante Entlastungsprämie zeigt ein strukturelles Problem. Maßnahmen werden entlang klassischer Arbeitnehmermodelle gedacht. Selbständige sind wieder die Lücke im System. Es ist inakzeptabel, dass die Bundesregierung bei Entlastungen erneut mit zweierlei Maß misst. Wer unternehmerisches Risiko trägt und Arbeitsplätze sichert, darf nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Wir brauchen keine Almosen, sondern eine faire Lösung, die auch die wirtschaftliche Realität von Soloselbständigen und Kleinbetrieben abbildet.“
In der aktuellen Diskussion werden daher auch steuerliche Ansätze als mögliche Lösung gesehen, um Selbständige vergleichbar zu entlasten. Ein zusätzlicher ebenfalls befristeter Freibetrag in der Einkommensteuer könnte eine solche Entlastung ohne neue bürokratische Verfahren ermöglichen und direkt im bestehenden System wirken.
Die aktuelle Diskussion verdeutlicht einmal mehr, dass wirtschaftspolitische Instrumente häufig nicht auf die Vielfalt unternehmerischer Erwerbsformen ausgerichtet sind. Gerade kleine Betriebe und Soloselbständige stehen jedoch unter einem vergleichbaren wirtschaftlichen Druck wie Beschäftigte, etwa durch steigende Energiepreise, höhere Betriebskosten und eine insgesamt unsichere Konjunkturlage.

ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

ESD STATEMENT | Riester-Nachfolger: Einbeziehung von Selbständigen ist richtig

Berlin/Saarbrücken, 26.03.2026. Mit der geplanten Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge soll die Riester-Rente grundlegend neu ausgerichtet werden. Ziel sind einfachere Produkte, geringere Kosten und höhere Renditechancen.

Ein zentraler Fortschritt ist die ausdrückliche Einbeziehung von Selbständigen in die staatliche Förderung. Damit greift die Politik eine langjährige Forderung des ESD auf. Dieser Schritt ist überfällig und ein wichtiger Beitrag zur Gleichbehandlung.

Entscheidend wird nun sein, ob dieser Zugang auch in der Praxis funktioniert. 

Denn die Reform bleibt in ihrer Grundlogik weiterhin auf regelmäßige Einkommen und kontinuierliche Einzahlungen ausgerichtet, wie sie vor allem bei Angestellten üblich sind.

Viele Soloselbständige sowie Inhaber kleiner Unternehmen verfügen jedoch nicht über gleichmäßige Einkommen oder planbare monatliche Sparraten. Ihre Vorsorgefähigkeit hängt von Auftragslage, Liquidität und wirtschaftlicher Entwicklung ab.

Damit besteht die Gefahr, dass die formale Öffnung für Selbständige nicht automatisch zu einer tatsächlichen Nutzung führt.

„Der Zugang zu geförderter Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist, ob er für Selbständige auch praktisch funktioniert“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V.

Die stärkere Förderung kleiner Beiträge ist grundsätzlich sinnvoll. Für viele Selbständige liegt die Herausforderung jedoch weniger in der Förderhöhe als in der Möglichkeit, überhaupt regelmäßig Rücklagen für die Altersvorsorge zu bilden.

Zudem wird entscheidend sein, ob ein verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz gewährleistet wird. Gerade für Selbständige ist dies eine zentrale Voraussetzung für den Aufbau von Altersvorsorge.

Selbständige werden nur dann von dieser Reform profitieren, wenn sie konsequent an der wirtschaftlichen Realität dieser Zielgruppe ausgerichtet wird.

Grundlage dieses Statements ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge (BT-Drs. 21/4996):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104996.pdf

 

ESD-Forderungen

  • Flexible Einzahlungsmodelle statt starrer monatlicher Beitragslogik
  • Verlässlicher Insolvenz- und Pfändungsschutz für geförderte Altersvorsorge
  • Gleichwertige Förderung von Selbständigen unabhängig von Erwerbsform
  • Wahlfreiheit zwischen Standardprodukt und individuellen Lösungen
ESD MEDIENINFO | ESD veröffentlicht KMU-Wahlchecks 2026 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

ESD MEDIENINFO | ESD veröffentlicht KMU-Wahlchecks 2026 für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Berlin/Stuttgart/Mainz, 20.02.2026. Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. hat seine KMU-Wahlchecks zu den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Analysen richten sich gezielt an Soloselbständige sowie Inhaber kleinster und kleiner Unternehmen in beiden Bundesländern.

Unter dem Leitmotiv „Selbständigkeit stärken, Zukunft sichern!“ analysiert der ESD die Wahlprogramme der relevanten Parteien aus der Perspektive kleiner Betriebe. Im Fokus stehen insbesondere Bürokratieabbau, Förderpolitik, Vergaberecht, Fachkräftesicherung, Digitalisierung sowie ausdrücklich benannte finanzielle Belastungen oder Entlastungen für kleine Unternehmen.

Timo Lehberger, Präsident des ESD, erklärt:
„Soloselbständige und kleine Betriebe brauchen verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen. Unsere KMU-Wahlchecks machen transparent, welche wirtschaftspolitischen Aussagen die Parteien in ihren Wahlprogrammen treffen und welche Themen für kleine Unternehmen dabei eine Rolle spielen.“

Die beiden Publikationen bieten jeweils eine strukturierte Übersicht zu wirtschaftspolitisch relevanten Aussagen der Parteien und sollen Unternehmerinnen und Unternehmern eine sachliche Orientierung vor den Landtagswahlen ermöglichen.

Die vollständigen ESD KMU-Wahlchecks stehen ab sofort als PDF-Dateien zum Download bereit:

KMU-Wahlcheck Baden-Württemberg
www.esd-ev.de/bw

KMU-Wahlcheck Rheinland-Pfalz
www.esd-ev.de/rlp

ESD-STATEMENT | Kabinettsbeschluss zum Durchführungsgesetz der EU-KI-Verordnung

ESD-STATEMENT | Kabinettsbeschluss zum Durchführungsgesetz der EU-KI-Verordnung

Berlin/Saarbrücken, 19.02.2026. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur nationalen Durchführung der EU-KI-Verordnung beschlossen. Damit werden die Zuständigkeiten für Aufsicht und Marktüberwachung in Deutschland geregelt. Vorgesehen ist insbesondere die Bündelung zentraler Aufgaben bei der Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Zudem werden Zuständigkeiten unter anderem im Bereich der Medienaufsicht klar abgegrenzt.

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. begrüßt das erklärte Ziel einer schlanken und klar strukturierten nationalen Umsetzung. Für Soloselbständige, freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen ist entscheidend, dass die organisatorische Bündelung tatsächlich zu Rechtssicherheit führt und keine zusätzliche administrative Belastung erzeugt.

Die EU-KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz. Die überwiegende Mehrheit der Selbständigen entwickelt keine Hochrisiko-Systeme, sondern nutzt KI als unterstützendes Werkzeug im betrieblichen Alltag etwa für Recherche, Texterstellung oder Kundenkommunikation. Diese Form der Nutzung darf nicht mit unverhältnismäßigen Dokumentations- oder Prüfanforderungen belastet werden.

ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt: „Eine schlanke Aufsichtsstruktur ist richtig. Entscheidend ist jedoch, wie die Verordnung in der Praxis angewendet wird. KI muss kleinen Unternehmen helfen effizienter zu arbeiten und darf kein neues Bürokratieprojekt werden. Kleine Betriebe brauchen Klarheit und Verhältnismäßigkeit statt Unsicherheit bei Transparenzpflichten oder Sanktionen.“

Der ESD begrüßt zudem die Ankündigung der Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für weitere Erleichterungen einzusetzen etwa bei Fristen oder bürokratischen Anforderungen. Gerade für Soloselbständige und Kleinstunternehmen wird sich erst im Zusammenspiel von EU-Rechtsrahmen und nationaler Anwendung entscheiden, ob KI-Regulierung innovationsfördernd oder innovationshemmend wirkt.

Forderungen des ESD

Der Europaverband der Selbständigen – Deutschland e.V. fordert:

  • Strikte Vermeidung nationaler Übererfüllung der EU-Vorgaben
  • Mittelstandsgerechte und transparente Arbeitsweise der Bundesnetzagentur als Koordinierungsstelle
  • Eindeutige Zuständigkeitsabgrenzung ohne Doppelstrukturen insbesondere bei Transparenzpflichten
  • Klare Differenzierung zwischen KI-Entwicklern und reinen Anwendern
  • Konsequente Weiterentwicklung der EU-Regelungen mit dem Ziel messbarer Entlastungen für kleine Unternehmen, damit die Umsetzung der EU-KI-Verordnung Rechtssicherheit schafft und Innovation ermöglicht und für Soloselbständige sowie kleine Betriebe kein strukturelles Wachstumshemmnis wird
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