Berlin/Saarbrücken, 15. April 2026, Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht soll die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung vereinfacht und rechtssicher ausgestaltet werden. Im Zentrum steht die Einführung einer zusätzlichen Form der selbständigen Tätigkeit („neue Selbständigkeit“) mit gesetzlich definierten Kriterien. Gleichzeitig bleibt das bestehende System der Statusabgrenzung unverändert bestehen.
Aus Sicht des Europaverbandes der Selbständigen – Deutschland (ESD) e.V. wird das Ziel der Rechtssicherheit damit nicht erreicht.
„Was hier als mehr Rechtssicherheit dargestellt wird, ist in der Praxis ein moderner Ablasshandel. Der Entwurf macht deutlich: Rechtssicherheit gibt es künftig nur noch gegen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung“, erklärt Timo Lehberger, Präsident des ESD e.V. „Indem der Gesetzgeber Rechtssicherheit nur im Paket mit der Versicherungspflicht anbietet, wird klar: Hier geht es nicht um die Freiheit der Selbständigen, sondern schlicht um neue Einnahmequellen für die Sozialkassen.“
Der Entwurf greift zwar ein reales Problem auf, da für viele Selbständige und Auftraggeber erhebliche Unsicherheit besteht, die vorgeschlagene Lösung führt jedoch zu einer gefährlichen Kriterien-Willkür. Durch die Einführung einer zusätzlichen Kategorie entsteht eine weitere Ebene der Einordnung, ohne das bestehende System zu ersetzen.
Besonders problematisch aus Sicht des ESD: Die neuen, vermeintlich klaren Kriterien für unternehmerisches Handeln sollen exklusiv nur für die „neue Selbständigkeit“ gelten. Für alle anderen Selbständigen, die ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich gestalten wollen, bleiben die alten, unscharfen Prüfsteine bestehen. Damit wird eine Zweiklassen-Selbständigkeit zementiert, bei der echte Planungssicherheit hinter einer Bezahlschranke verschwindet.
„Selbständige brauchen keine zusätzlichen Konstruktionen, sondern klare und nachvollziehbare Kriterien, die für alle gelten. Es muss im Vorfeld erkennbar sein, welchen Status eine Tätigkeit hat, unabhängig davon, welches Vorsorgemodell gewählt wird“, so Lehberger.
Das Statement des ESD erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Befassung: Die Thematik „Neue Selbständigkeit und Statusfeststellung“ stand am gestrigen Mittwoch auf der Agenda des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hierzu berichtet. Der ESD wird sich im weiteren Verfahren deutlich gegen diese Form der „erzwungenen Sicherheit“ aussprechen.
Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden: https://table.media/assets/berlin/entwurf_statusreform.pdf
ESD-Forderungen
- Keine Kopplung von Rechtssicherheit an Versicherungspflicht: Die Feststellung des Erwerbsstatus muss an objektiven Kriterien erfolgen und darf nicht länger als Paketlösung an eine Versicherungspflicht gekoppelt werden. Rechtssicherheit darf keine Gegenleistung für die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Sozialkassen sein.
- Einheitliche Kriterien statt Zweiklassen-Recht: Übertragung der eindeutigen Kriterien auf das allgemeine Statusfeststellungsverfahren, um echte Rechtssicherheit ohne Zusatzbelastung zu schaffen.
- Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge: Selbständige müssen über ihre Vorsorgeform frei entscheiden können, statt pauschal in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen zu werden.
- Rechtsverbindliche Definitionen: Eine europaweit einheitliche und rechtsverbindliche Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung, um grenzüberschreitende Rechtssicherheit zu gewährleisten.